Antwort
Bild= darstellerischer Charakter, keine aktive sexuelle Handlungen die bezahlt werden.
folglich ist das verkaufen der Bilder im Abomodell auf Onlyfans keine Prostitution!
§ 2 Abs. 1 S.1 ProstSchG
Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.
§ 2 Abs. 1 S.2 ProstSchG
Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
§ 2 Abs. 2 ProstSchG
Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.