Hallo Chuchy,

Wenn du deinen Nachbarn tatsächlich beleidigt hast, so kann jeder, der das gehört hat Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Die Staatsanwaltschaft würde dann aufgrund von Paragraph 185 StGB Absatz 1 Beleidigung eine Strafrechtliche Klage gegen dich verfassen. Du kannst für deine Beleidigung theoretisch eine zweijährige Gefängnisstrafe bekommen. Allerdings wird kein Staatsanwalt in dieser Klage ein öffentliches Interesse erkennen und damit würde die Klage gegen dich fallengelassen.

Dein Nachbar hat sich allerdings auch nicht ganz richtig verhalten: Laut Paragraph 117 OWiG hat er unnötigen Lärm zu vermeiden.

Das nächste Mal rufst du einfach die Polizei. Mach dir keinen Kopf deswegen.

LG KackeBaracke

PS: Würde mich über einen Stern freuen.

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