Hallo, dieses Gebot hat schon einen seltsamen Charakter.
Dem Wortsinn nach bedeutet es einfach: Du sollst nicht die Frau des Nächsten (also eine verheiratete Frau) so für Dich selbst haben wollen, wie sie für ihren Mann da ist (also in sexueller und sonstiger Hinsicht).

Da es aber nicht möglich ist sich selbst dazu zu zwingen jemanden nicht mehr zu begehren, also auf einmal nicht mehr mit ihm schlafen oder anderweitig vertraut sein zu wollen, ist dieses Gebot sinnlos, da es nicht erfüllbar ist.

Es ergeben sich nun mindestens diese zwei Interpretationen:

1. Dieses Gebot zeigt uns, dass der Mensch sündhaft ist (Vorstellung der Ursünde - jeder Mensch ist sündhaft, auch wenn er konkret nichts dafür kann), denn wie soll man auf Befehl etwas nicht mehr begehren. (Genauso wenig kann man aufgrund eines Gebotes aufhören das Hab und Gut eines anderen Menschen nicht zu begehren, also nicht neidisch zu sein etc. [Protestanten 9.+10. Gebot, Katholiken 10.])

2. Eine meiner Meinung nach sinnvollere Interpretation ist, dass man seiner Begierde, wenn die Frau schon verheiratet ist, nicht nachgeben und nachgehen soll.

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