Du kannst Dich für 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ohne Aufenthaltsbewilligung. Du kannst auch, wenn Du Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in Deutschland erworben hast, während der 3 Monate die Arbeitslosenunterstützung von Deutschland beziehen. Wichtig: Melde deinen Aufenthalt in CH zur Jobsuche unbedingt vorher bei der Arbeitsagentur in D an, nur dann hast Du Anspruch. Willst Du länger als 3 Monate in CH leben, benötigst Du als EU-Bürgerin eine Aufenthaltsbewilligung. Es gibt verschiedene. Hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kannst Du die Aufenthaltsbewilligung B erhalten, die gilt für 5 Jahre. Wenn Du nach den 3 Monaten nicht in der Schweiz selber arbeitest, musst Du zumindest nachweisen, dass Du für deinen Unterhalt selber sorgen kannst. Wenn Du in die Schweiz gehst, musst Du Dich auch selber krankenversichern. Diese Infos und vieles weitere auch auf www.schweizbuch.de

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