Du kannst Dich für 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ohne Aufenthaltsbewilligung. Du kannst auch, wenn Du Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in Deutschland erworben hast, während der 3 Monate die Arbeitslosenunterstützung von Deutschland beziehen. Wichtig: Melde deinen Aufenthalt in CH zur Jobsuche unbedingt vorher bei der Arbeitsagentur in D an, nur dann hast Du Anspruch. Willst Du länger als 3 Monate in CH leben, benötigst Du als EU-Bürgerin eine Aufenthaltsbewilligung. Es gibt verschiedene. Hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kannst Du die Aufenthaltsbewilligung B erhalten, die gilt für 5 Jahre. Wenn Du nach den 3 Monaten nicht in der Schweiz selber arbeitest, musst Du zumindest nachweisen, dass Du für deinen Unterhalt selber sorgen kannst. Wenn Du in die Schweiz gehst, musst Du Dich auch selber krankenversichern. Diese Infos und vieles weitere auch auf www.schweizbuch.de

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Den Nachweis deiner deutschen Qualifikationen kannst Du deinem Schweizer Arbeitgeber schicken. Vielleicht reicht das ja schon. Ob die Ausübung eines Pflegeberufs in der Schweiz durch Anerkennung eines deutschen Diploms durch Schweizer Behörden legitimiert sein muss, erfährst du sicherlich beim Schweizer Bundesamt für Migration. Mehr Infos zum leben und arbeiten als Deutsche in der Schweiz auch auf www.schweizbuch.de.

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Kauf dir ein tagesticket für den ÖPV, fahr mit der 16 zum Hauptbahnhof, von dort kannst du dann zu Fuß bis zum Bürkliplatz gehen, da sind die Schiffsanleger, dort kann man mit dem Tagesticket ebenfalls eine Rundfahrt auf dem See machen. Auf dem Rückweg mal bei Sprüngli reinschauen, da gibt es die lekersten Pralinen der Welt. sollte in 4 Stunden zu schaffe sein (Aber Achtung: such dir eine Rundfahrt aus, die zeitlich passt :-)

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Ein möglicher Vorteil eines Kontos in der Schweiz könnte im Einzelfall sein, dass es eher schwer für Gläubiger ist, ein solches Kto von D aus pfänden zu lassen.

Steuerliche Vorteile hat es keine, wenn man die Einkünfte bzw. auch die Kapitalerträge (Zinsen) dem deutschen FA meldet. Tut man das nicht, macht man sich möglicherweise der Steuerhinterziehung schuldig.

Man benötigt aber weder eine bestimmte Summe zur Eröffnung eines Ktos in CH, noch gibt es dort "anonyme" Nummernkonten. Zur Eröffnung eines Kontos reicht es aus, wenn man sich einmal persönlich mit gültigem Reisepass/Personalausweis in einer Filiale eines Schweizer Instituts (postfinance, credit suisse, o.ä.) legitimiert. Eine Kontoeröffnung von D aus ist nicht mehr möglich.

Mittels einer Bank-Karte komt man von jedem Geldautomaten in D an das Konto in CH und onlinebanking ist natürlich ebenfalls kein problem.Es gibt einige kostenlose Angebote. Mehr auch auf www.schweizbuch.de

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