"14 Du sollst nicht die Ehe brechen."

"17 Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen. Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgendetwas, das deinem Nächsten gehört."

Hallo!

So oder so ähnlich sind wir mehr oder weniger konditioniert, ...

Ein Gebot, wie man/frau sich denn angemessen verhält, wenn Amors Pfeil trifft und der-/diejenige ist vergeben, verheiratet, hat Kinder und Pflichten, das fehlt.

Wünschenswert, währe eine Offenheit: "Du Schatz ich liebe Dich, hab mich jedoch gerade in XY verliebt, ..." Gespräche zwischen allen Beteiligten und eine Lösung finden, die allen gerecht wird.

"Schatz" wird in vielen Fällen jedoch gekränkt sein und die Koffer packen oder Streit und Eifersiuchtsdrahmen entstehen, ...

Gefühle lassen sich jedoch nicht einfach ausknipsen/ignorieren.

Vielleicht kann es eine Hilfe sein, die Liebesgefühle zu sublimentieren, also in Bahnen zu lenken, die die Liebe ausdrücken, jedoch niemanden "betrügen".

Eine gesunde Liebe/Ehe/Partnerschaft kann ein verleibt sein in jemand ausserhalb der Ehe überstehen, vielleicht wird die Liebe/Ehe/Partnerschaft auf diese Weise auch "getestet" und gestärkt.

Sobald das Verliebtsein in XY außerhalb der schon bestehenden Liebe/Ehe/Partnerschaft verflogen ist, kann Ruhe wieder einkehren.

Sollte das Verleibtsein in XY nicht verfliegen, über einen längeren Zeitraum, ist es vielleicht etwas Ernstes, dann - auch wenn es verletzt - steht dem Partner, wie dem XY - meiner Ansicht nach - eine Aufklärung/Aussprache zu und die Konsequenzen sollten mit Vernunft und Respekt vollzogen werden. * Danke für die Frage und alles Gute! LG Iris

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