Hallo lilysmum,

es gibt hier vermutlich keine 'richtige' Lösung aber ein Ansatz könnte der folgende sein:

Du lässt einmal prüfen welchen Wert das Haus zu dem Zeitpunkt hat, zu dem es Dir überschrieben wird. Wie konservativ oder optimistisch Ihr dann rechnet ist euch selbst überlassen.

Dem entgegen stellt Ihr das Geld und die Leistung (welches Ihr dann umrechnen müsst) deines Freundes.

Dann seht Ihr schon mal wie viel jeder von euch für euren gemeinsamen Wohntraum einbringt und wer evtl. mehr oder weniger investiert.

Egal wie ihr euch entscheidet, lasst euch Zeit. Versucht am besten ein Lösung zu finden mit der Ihr beide einverstanden seid damit Ihr euch später deswegen nicht streiten könnt.

Ich hoffe Ich konnte Dir etwas weiterhelfen und wünsche dir einen schönen Abend.

Julian von Interhyp

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Hallo Rosem822,

bezüglich Deinem Wunsch nach einer Autofinanzierung verhält es sich bei den meisten Banken folgendermaßen..

Innerhalb Deiner Probezeit ist es nicht der einfachste Weg, einen Ratenkredit zu erhalten, da Dein Gehalt i.d.R. die Sicherheit für die Bank ist. Hast Du schon Deine Erste Gehaltsabrechnung erhalten? Die meisten Banken wünschen 3 Gehaltsnachweise für die Beantragung eines Kredites. Sofern es ein lückenloser Arbeitgeberwechsel war, Du somit 1 Gehaltsnachweis vom neuen und 2 vom alten Arbeitgeber nachweisen kannst, könntest Du eine Anfrage versuchen.

Spreche doch einfach einmal mit Deiner Hausbank oder einem unabhängigen Vermittler: www.interhyp.de/finanzierung-anfragen/#/

Einen schönen Abend :-) Lg, Marie von Interhyp

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Hallo Stern275,

i.d.R. beginnt ab der Vertragsunterschrift eine bereitstellungszinsfreie Zeit und nicht gleich die Zinsberechnung des Darlehens.

Wir müssen hier auch zwei verschiedene „Zinsarten“ unterscheiden:

1.   Der Finanzierungszins -> Also der tatsächliche Zinssatz für die Finanzierung (der Sollzinssatz in Eurem Vertrag)

2.   Der Bereitstellungszins -> Ein Strafzins für den Nichtabruf des Darlehens

Die Länge des bereitstellungszinsfreien Zeitraums variiert von Bank zu Bank. Erfahrungsgemäß wird diese bei einem Kaufvorhaben zwischen 3 bis 6 Monaten eingeräumt. Schaut am besten einfach in Euren Kreditvertrag. Das sollte Klarheit schaffen.

Nach Ablauf dieser Zeit zahlt ihr im Übrigen auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag einen Bereitstellungszins. Dieser ist auch von Bank zu Bank unterschiedlich und steht auch in Eurem Kreditvertrag.

Wichtig: Der Bereitstellungszins ist im Grunde genommen ein Strafzins und hat mit der Rückzahlung des Darlehens nichts zu tun. Die tatsächliche Tilgung, also die Kreditrückzahlung, erfolgt in aller Regel, wenn ihr auch das Darlehen vollständig abgenommen habt (also der Kaufpreis geflossen ist).

Ich wünsche Euch viel Durchhaltevermögen!

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo Tollerhase,

in diesem Fall solltet ihr beide oder Dein Mann mit Eurer Bank in Kontakt treten und um eine sogenannte "Schuldhaftentlassung" bitten.

Dabei prüft der jetzige Kreditgeber, ob er sich vorstellen kann, Dich als Darlehensnehmerin aus dem Kredit zu entlassen und somit, ob die alleinige Bonität Deines Noch-Ehegattens für die Weiterfinanzierung ausreicht.

Die Entscheidung, ob Du aus dem Vertrag rauskommst, liegt ganz bei der Bank.

Übrigens: Manche Kreditinstitute berechnen dafür eine einmalige Bearbeitungsgebühr, weil sie ein weiteres Mal eine relativ aufwendige Kreditprüfung durchführen.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg damit und alles Gute!

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo Tipo1190,

ob es rechtliche Punkte hier zu berücksichtigen gilt, können wir nicht beurteilen, sehen das aber ähnlich wie Ronox.

Vom Verkäufer ist es ein feiner Zug, wenn er Euch vor der Kaufpreiszahlung den Zugang zur Immobilie gewährt, damit ihr die Renovierung durchführen könnt. Er trägt den Löwenanteil des Risikos. Als Käufer habt ihr natürlich das Risiko, dass ihr schon jetzt mit Investitionen startet, auch wenn der Eigentumsübergang noch nicht zu 100 % vollzogen ist.

Sofern ihr schon einen Notartermin hattet, Eure Finanzierung (wenn notwendig) final unter Dach und Fach gebracht und es somit auch nur noch eine Frage der Zeit ist bis der Kaufpreis fließt, spricht nichts dagegen schon jetzt damit zu beginnen.

Wenn ihr das rechtlich einwandfrei überprüfen wollt, hilft vielleicht ein kurzes Telefonat mit dem Notar, der Euren Kaufvertrag beurkundet hat.

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo Bona1,

ganz grundsätzlich ist es nicht verboten so vorzugehen.

Aus der Erfahrung weiß ich, dass diese Art der Preisverhandlung für viele Interessenten mit einem hohen Stresslevel verbunden ist und es auch Risiken bergen kann. Nur können es sich Makler und Verkäufer in sehr begehrten Lagen schlichtweg leisten, so den für sie besten Hauspreis zu generieren.

Ich persönlich empfehle Dir, Dir im Vorfeld klar zu werden, bis zu welchem maximalen Preis Du mitbieten willst und diesen Wert im besten Fall auch in Rücksprache mit Deiner Hausbank oder einem Vermittler festzulegen. So gerätst Du später in keine Zwickmühle, wenn es um die Finanzierung geht und kannst vorab Deine Finanzierungsmöglichkeiten klären, falls Du nicht alles aus Eigenkapital stemmen kannst.

Evtl. kannst Du Dir auch einen Vorsprung verschaffen, wenn Dir die Bank oder der Vermittler Deines Vertrauens eine Bestätigung zu Deinem Finanzierungsbudget zu kommen lässt ;-).

Hier auch noch ein paar interessante Tipps rund um die Preisverhandlung beim Hauskauf: www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-immobilie/preisverhandlung-beim-hauskauf.html

Ich drücke Dir die Daumen!

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo IsraelTer,

als dualer Student ist es tatsächlich nicht einfach, einen Kredit für den Hauskauf zu erhalten.

Die Bank benötigt grundsätzlich immer genügend Sicherheiten, um ein Darlehen zu gewähren:

1) festes Einkommen und Beschäftigungsverhältnis: Unter 1.000 Euro Nettoeinkommen werden die wenigstens Banken Darlehen vergeben und auch dein jetziges Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Studiums ist für die Bank befristet, da noch nicht 100% fest steht, ob du danach weiterhin bei der jetzigen Firma arbeitest oder nicht. Wenn Du eine Bestätigung für die Übernahme hast, ist das natürlich nochmal etwas anderes und wird oftmals akzeptiert.

2) Weitere Darlehensnehmer: Die Bank geht immer vom aktuellen Stand (Ist-Stand) aus und kann das zukünftige Einkommen deiner Schwester nicht berücksichtigen, da es erstmal noch nichts fixes ist. Wenn ein weiterer Darlehensnehmer dazu kommen soll (was in Deinem Fall vermutlich sinnvoll ist), ist das meist positiv. Die Voraussetzung ist dabei in der Regel, dass ein nahhaltiges und unbefristetes Einkommen aus einer Beschäftigung nachweisbar ist.

Die 15.000 € Eigenkapital sind grundsätzlich erstmal positiv, jedoch benötigen die Banken aller Voraussicht nach ein weiteres Einkommen, da die 900 Euro für die Hausfinanzierung nicht ausreichen werden.

Am besten informierst Du Dich bei Deiner Hausbank oder einem unabhängigen Finanzierungsvermittler, über Deine Möglichkeiten jetzt oder auch später. Dann weißt Du, ob jetzt schon eine Finanzierung darstellbar ist oder vielleicht doch erst nach Abschluss Deines Studiums.

Ich wünsche Dir alles Gute und weiterhin viel Erfolg bei Deinem Studium.

Viele Grüße,

Jenny von interhyp

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Hallo allstar007,

gerne möchte ich dir ein paar Punkte mit auf den Weg geben:

Beim Kauf einer Immobilie kommen zum eigentlichen Kaufpreis noch die sogenannten Erwerbsnebenkosten hinzu: Bei diesen Nebenkosten handelt es sich um die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % vom Kaufpreis), die Notar- und Grundbuchkosten (pauschal 2 % vom Kaufpreis) sowie gegebenenfalls Gebühren für einen Makler (etwa 3 bis 6 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer).

Diese solltest Du aus Eigenkapital zahlen können. Es gibt allerdings Banken, die Dir diese Nebenkosten mitfinanzieren. Hier musst Du allerdings mit einer höheren Kondition rechnen.

Deine Eltern oder auch Deinen Bruder kannst Du als weitere/n Darlehensnehmer mit in die Finanzierung integrieren.

Zu Deinem Einkommen ist wichtig, dass der Arbeitsvertrag unbefristet ist und Du aus der Probezeit raus bist.

Lass Dich am besten von Deiner Hausbank oder alternativ von einem unabhängigen Finanzierungsvermittler beraten. Diese können Dir genau sagen ob eine Finanzierung möglich ist und zu welchen Konditionen.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

Kurt von Interhyp

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Hallo Baerchen9090,

wenn nur einer von Euch ein Darlehen aufnehmen möchte und ihr beide nach dem gesetzlichen Güterstand, die sog. "Zugewinngemeinschaft" verheiratet seid (also ohne Ehevertrag), kann es sehr gut sein, dass Eure Bank eine sogenannte Zustimmungserklärung verlangt. So holt sich die Bank das Einverständnis des jeweiligen Ehepartners.

Eine Zustimmung dann von einer dritten Person, außer der jeweiligen Ehefrau oder Ehemann einzuholen, macht an der Stelle eigentlich kein Sinn und wird daher vermutlich auch nicht akzeptiert werden.

Entweder der Unterschriftstermin wird krankheitsbedingt verschoben oder, wenn abzusehen ist, dass es generell nicht möglich sein wird, sich die Zustimmung vom anderen Ehepartner einzuholen (auch für eine längere Zeit nicht), ist ein Gespräch mit der Bank notwendig.

Je nach Umstand und Vertragsinhalt (Darlehenssumme etc.) lässt sich die Bank ggf. darauf ein, auf die Zustimmungserklärung zu verzichten.

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo ich881,

pauschal kann man nicht wirklich eine Aussage treffen, da die Machbarkeit von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist:

  • Wie viel Eigenkapital ist vorhanden? Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto besser. Durch das von Dir eingebrachte Kapital hat die Bank mehr Sicherheit und das wirkt sich positiv auf die Machbarkeit und auf die Konditionen aus
  • Wer lebt noch mit Dir im Haushalt? Da Du Alleinverdiener bist, wird die Bank Dein Gehalt berücksichtigen, jedoch sogenannte Haushaltspauschalen für alle Personen im Haushalt berücksichtigen. Ich nehme an, Du wohnst mit Deinem Kind alleine, daher werden dann Pauschalen für 2 Personen berechnet.
  • Gibt es weitere Verbindlichkeiten? Auch diese monatlichen Ausgaben für etwaige Verbindlichkeiten wie Ratenkredite, Leasingverträge oder ähnliches müssen natürlich berücksichtigt werden.

Da Du der Alleinverdiener bist, aber Haushaltspauschalen für 2 Personen berücksichtigt werden, könnte es von der Haushaltsrechnung etwas eng werden. Wenn aber natürlich ein gewisses Eigenkapital vorhanden ist oder andere Immobilien als Sicherheit vorhanden sind, sieht die Situation eventuell schon etwas anders aus.

Mit dem Budgetrechner kannst Du Dir unter folgendem Link einen ersten Anhaltspunkt ermitteln, wie viel Deine Immobilie kosten darf: https://www.interhyp.de/budgetrechner/

Des Weiteren kannst Du natürlich auch bei Deiner Hausbank oder einem unabhängigen Finanzierungsvermittler nach Deinen individuellen Finanzierungsmöglichkeiten fragen.

Ich wünsche Dir alles Gute mit Deinem Vorhaben und einen schönen Abend.

Viele Grüße,

Jenny von Interhyp

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Hallo Juliana1994,

Banken achten bei der Beantragung darauf, dass das Konto, auf dem sich das Eigenkapital befindet, auch vom potenziellen Darlehensnehmer, geführt wird.

Andernfalls kann die Bank ja nicht sicherstellen, dass Du auch das Eigenkapital wirklich in Dein Vorhaben einsetzen kannst. Nicht jede Vollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten auch eine uneingeschränkte Handhabe über das Konto.

Ist der Kontoinhaber nicht der Darlehensnehmer, reicht im Regelfall ein einziger Kontoauszug als Eigenkapitalnachweis nicht aus. Erfahrungsgemäß wird in solchen Fällen zu diesem Kontoauszug noch ein Bestätigungsschreiben und eine Ausweiskopie vom eigentlichen Kontoinhaber benötigt. In dem Schreiben sollte hervorgehen, dass Dir der Kontoinhaber das Geld für Dein Immobilienvorhaben zur Verfügung stellt (namentlich benannt) und es sollte auch vom Kontoinhaber unterschrieben werden.

Da das Vorgehen von Bank zu Bank abweichen kann, solltest Du hierzu aber auf jeden Fall noch mal mit dem Kreditgeber bzw. Deinem Vermittler Rücksprache halten.

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo Sonnenschein535,

ob man Baukinder­geld beantragen kann oder nicht, hängt von der Situation am Tag der Antragstellung ab.

Den Zuschuss kann man erst nach Einzug in das Eigenheim beantragen und der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Einzugstermin gestellt werden.

Solltest Du z.B. im März 2019 ein Haus kaufen (Notartermin) und zeitnah einziehen/Deine Adresse ummelden, müsstest Du theoretisch spätestens im Juni Dein Baby bekommen und auch den Antrag stellen, um förderberechtigt zu sein.

Für Kinder, die nach dieser 3 Monatsfrist (in unserem Beispiel nach Juni) geboren werden, kann kein Baukindergeld, auch nicht im Nachgang, beantragt werden.

Eventuell habt ihr ja die Möglichkeit den Notartermin schnellstmöglich stattfinden zu lassen (um das Objekt zu reservieren), aber den Übergabetermin / die Kaufpreisfälligkeit in Rücksprache mit dem Verkäufer ein bisschen nach hinten zu verlagern (evtl. um ein paar Wochen). So könnt ihr später einziehen und somit ggf. noch von der Förderung zu profitieren?

Nach unserer Information gibt die KfW nämlich nicht vor, wie lange der Zeitabstand zwischen Notartermin und Einzug maximal sein darf. Ihr solltet nur zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2020 kaufen.

Ich wünsche Dir alles Gute und mit Deinem Nachwuchs!

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo bluebird6,

in aller Regel nimmst Du dann einen neuen Ratenkredit zu den aktuellen Zinskonditionen der jeweiligen Bank auf.

Ein neuer Kredit in Höhe von 1.000 Euro zu den genau gleichen Rahmenbedingungen der ursprünglichen 10.000 Euro ist im Regelfall nicht möglich. Dies hängt aber auch davon ab, wie viel Zeitabstand zwischen dem ersten und dem zweiten Kredit liegt.

Je nach Zinssatz und Sondertilgungsoption des bestehenden Vertrags, kann es sich auch empfehlen, das Restdarlehen zu kündigen und einen neuen Vertrag mit entsprechender Aufstockung um 1.000 Euro zu vereinbaren. Dann hättest Du auch "nur" eine monatliche Rate und eine einheitliche Laufzeit, was für einen besseren Überblick hilfreich ist.

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo Gitti932,

gerne gebe ich dir auch einen Rat zu Deiner Frage:

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag/ Elternzeit:

Über sehr wenige Banken kann das Elterngeld komplett als Einnahme in der Haushaltsrechnung angesetzt werden.

Jedoch wird für eine Kreditbeantragung in der Regel ein weiterer Antragsteller benötigt, der ein nachhaltiges Einkommen nachweisen kann! Du siehst, ein weiterer Kreditnehmer z.B. Dein Mann wäre auf jeden Fall wichtig.

Auch ist zu betrachten, wie lange die Elternzeit noch geht. Sollte dies vor Auszahlung des Darlehens der Fall sein, so könnte eine Bank Deinen Antrag zur Prüfung aufnehmen. Zur Darlehensbeantragung ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Wiedereintritt, die vereinbarte Stundenzahl und das Bruttoeinkommen erforderlich.

Sofern Du einen Baufinanzierungskredit anstrebst ist für Euch vielleicht auch eine Fördermöglichkeit für die zukünftige Finanzierung möglich über das sogenannte Baukindergeld, hier ein Vorabcheck für Dich: www.interhyp.de/service/news/baukindergeld-antrag-bei-der-kfw-nun-moeglich.html

Spreche doch einfach mal mit Deiner Hausbank, welche Möglichkeiten für eine Finanzierung bestehen oder einem unabhängigen Finanzvermittler.

Ich wünsche Dir und Deiner Familie viel Erfolg.

Liebe Grüße, Marie von Interhyp.

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Hallo britti80,

wir wissen nicht, ob wir Dir bei Deiner Frage wirklich weiterhelfen können, wollen es aber gerne versuchen:

Erfahrungsgemäß kann ein Kaufangebot auch erst einmal mündlich beim Verkäufer oder Makler abgegeben werden. Wenn man sich dann gemeinsam auf einen Kaufpreis geeinigt hat, wird auf dieser Basis ein Kaufvertragsentwurf vom Notar angefordert.

Ein bestimmter Stil oder eine Formvorschrift eines Kaufangebots gibt es also nicht wirklich zu beachten. Eine bloße E-Mail mit Eurer Preisvorstellung und ggf. mit einer kurzen Erklärung, welche Abschläge oder Hintergründe zu Eurem Preisvorschlag geführt haben, reicht im Regelfall auch aus. Manche feilschen auch telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch mit dem Makler oder Verkäufer um den Preis.

Hier haben wir Dir auch noch weitere Tipps hinsichtlich der Preisverhandlung beim Hauskauf zusammen gestellt, vielleicht hilft das ja auch weiter: www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-immobilie/preisverhandlung-beim-hauskauf.html

Wir drücken Dir die Daumen und wünschen Dir viel Erfolg!

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo Nero80,

Eigenkapital spielt bei einer Immobilienfinanzierung eine große Rolle.

Je höher die Darlehenssumme ist desto höher kalkuliert die Bank ihr Risiko bei der Finanzierung. Sehr viele Banken finanzieren übrigens maximal den Kaufpreis einer Immobilie und je nach Immobilienwert kann auch noch weiteres Eigenkapital gefordert werden. Die maximal mögliche Darlehenssumme ist auch von Deinem Einkommen und bestehenden Verbindlichkeiten (z.B. einer Autofinanzierung) abhängig.

Dass Deine Bank also Eigenkapital sehen möchte und dies auch real eingebracht werden muss, würde ich nicht in Frage stellen. Es stellt ein übliches Vorgehen bei einer Immobilienfinanzierung dar und sichert die Finanzierung ab. Hier findest Du zum Thema Eigenkapital noch detailliertere Infos: www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-finanzierung/eigenkapital.html

Was den Einsatz des Eigenkapitals betrifft:

Wenn Du beispielsweise angeben würdest, dass Du statt für 30.000 Euro für 50.000 Euro modernisieren möchtest, wird die Bank in aller Regel hinterfragen, welche Maßnahmen Du damit finanzieren willst. Üblicher Weise müssen Modernisierungskosten in Form von Rechnungen nachgewiesen werden. Einfach so zu erhöhen wird also ohne Verwendungsnachweis nicht möglich sein.

Durch das fehlende Eigenkapital entsteht Dir eine Finanzierungslücke von 20.000 Euro, die Du eigentlich nur durch einen niedrigeren Kaufpreis ausgleichen kannst. Eventuell kann aber auch ein bestehender Bausparvertrag oder eine Kapital-Lebensversicherung (sofern vorhanden) als Ersatzsicherheit verwendet werden.

Am besten sprichst Du einfach offen mit Deiner Hausbank und klärst, welche Alternativen es noch für Dich gibt.

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo grandkiller,

gerne helfe ich Dir auf Deiner Suche weiter..

Die Meisten Banken bieten eine Finanzierung in Höhe des vollen Kaufpreises bzw. der Baukosten an. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten ohne Eigenkapital zu finanzieren etwas eingeschränkt, die Banken setzen eine gute Bonität voraus.

Im besten Fall kann Du die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital zahlen, das hat für Dich den Vorteil, dass sich dadurch die Kondition vom Zins besser auswirkt. Bei diesen Nebenkosten handelt es sich um die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % vom Kaufpreis), die Notar- und Grundbuchkosten (pauschal 2 % vom Kaufpreis) sowie gegebenenfalls Gebühren für einen Makler (etwa 3 bis 6 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer).

In der Regel ist bei Kapitalanlageobjekten zur Vermietung eine Finanzierung maximal in Höhe des Kaufpreises bzw. der Baukosten möglich.

Bitte beachte auch zudem, dass es nicht möglich ist, weitere bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital umzuschulden und in die Gesamtfinanzierung mit einzubinden.

Unter dem nachfolgenden Link habe ich Dir "Drei goldene Regeln" zum Eigenkapital zusammengestellt: https://www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-finanzierung/eigenkapital.html.

Grandkiller, ich empfehle Dir einfach einmal einen Termin mit Deiner Hausbank oder einem unabhängigen Vermittler zu einer Vorausberatung zu machen. Ziel dieses Gespräches ist es, Deinen finanziellen Spielrahmen abzustecken und somit kannst Du dich ganz gezielt auf Deinen Wunsch Deines Hauses vorbereiten.

www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?_rwc=style%3Db2c&view=b2cApp&cse.origin.creation=onlineAppPreBaufi&cse.origin.b2cAppMode=onlineAppPreBaufi&cse.estate.notfound=1

Liebe Grüße, Marie von Interhyp

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Hallo Amaryllis2016,

auch wenn ich Euch gerne eine andere Auskunft gegeben hätte: Eure Bank kann innerhalb der ersten 10 Jahre der Sollzinsbindung Euren Kündigungswunsch verweigern.

Das hat folgende Hintergründe:

In bestimmten Fällen muss die Bank einer vorzeitigen Kündigung zustimmen. Beispielsweise, wenn ihr die Immobilie verkaufen wollt oder eine Modernisierung geplant ist, die die Bank nicht finanzieren will, aber die zwingend notwendig ist, um die Immobilie zu erhalten. Hier ist die Bank verpflichtet Euch aus dem Vertrag zu lassen.

Laut aktueller Rechtsprechung kann die Bank aber eine Kündigung verweigern, wenn das Darlehen noch keine zehn Jahre ab Vollauszahlungstermin besteht und sich der Kündigungsgrund rein auf den Zinsverbesserungswunsch bezieht. Daher seid ihr in diesem Fall auf das Entgegenkommen der Deutschen Bank angewiesen. Wenn diese zugestimmt hätte, wäre im Übrigen in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnet worden. So holt sich die Bank den entstandenen Zinsschaden zurück.

Sobald die Sollzinsbindung bereits zehn Jahre ab Vollauszahlung unverändert besteht, steht Euch ein Sonderkündigungsrecht zu. Dann könnt ihr jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten die bestehende Finanzierung ganz oder teilweise ohne Grund kündigen (§ 489 I Nr. 3 BGB) und es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Ich gehe davon aus, dass Euch daher die Deutsche Bank den nächstmöglichen Termin im September 2020 genannt hat, weil sie ab dann verpflichtet ist, Euch auch aus dem Vertrag rauszulassen.

Da die 10 Jahre demnächst ablaufen, könnt ihr Euch bereits jetzt zu einem Forward-Darlehen Gedanken machen. Das heißt, ihr sichert Euch schon jetzt für den späteren Ablösetermin in 2020 Euren günstigeren Zinssatz. Über folgenden Link wird Euch diese Finanzierungsvariante detailliert erklärt: www.interhyp.de/anschlussfinanzierung/forward-darlehen/

PS: Je nach dem, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung gewesen wäre und welche Angebote für Euch möglich sind, kann das Forward-Darlehen sogar die günstigere bzw. schlauere Lösung für Euch sein.

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo bubulububul,

die Bearbeitungszeit ist von Bank zu Bank sehr unterschiedlich.

Erfahrungsgemäß brauchen die meisten Kreditinstitute bis zu 2 Wochen für eine finalen Kreditentscheidung. Wenn beispielsweise ein Gutachten beauftragt werden muss oder noch Unterlagen nachzureichen sind, weil Informationen fehlen, kann es auch länger dauern.

Was hat Dir Dein Berater gesagt? Es wäre vollkommen legitim hier noch mal nachzufragen!

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp 

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Hallo smiff4528,

es gibt auch einige Banken, die Immobilienfinanzierungen ab 30.000 Euro anbieten.

Ob ein "Paket" aus zwei Immobiliendarlehen machbar ist, um auf die Mindestsumme zu kommen, hängt ganz von dem Kreditinstitut und deren Kriterien ab. Wenn die Wohnungen werthaltig genug sind und die Bank aufgrund ihrer internen Richtlinien dies auch anbieten kann, spricht erst einmal nichts dagegen.

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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