Grundsätzlich gibt es beim Kauf in einem lokalen Geschäft, anders als bei Fernabsatzverträgen (also beispielsweise bei einem Kauf über das Internet) kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob es Geschäft einen gekauften Artikel zurück nimmt oder diesen Artikel umtauscht ist also eine reine Sache der Kulanz.
Als Käufer stehen dir somit lediglich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, falls das Gerät einen Sachmängel enthält.
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, die Möglichkeit einer Anfechtung der Willenserklärung wegen Inhaltsirrtum gemäß § 119 BGB, da dieses Produkt nur im Zusammenhang mit einem kompatiblen Gerät benutzt werden kann. Diese muss jedoch unverzüglich erfolgen, sobald der Irrtum entdeckt wurde. Ob eine Anfechtungserklärung eine Woche nach dem Kauf noch als unverzüglich angesehen werden kann, kommt dabei auf den Einzelfall an (z. B. Entfernung vom Geschäft, etc.).
Des Weiteren käme noch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht, etwa wegen einer Falschberatung. In diesem Fall musst du als Käufer jedoch beweisen, dass der Verkäufer dir wider besseres Wissen erklärt hat, dieses Produkt sei mit deinem Gerät kompatibel.