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Man braucht keinen "Pyrotechnikschein", um die Zink 905 zu erwerben, sondern eine behördliche Erlaubnis nach §27 SprengG für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 2 und 3. Für diese Erlaubnis braucht man keine Fachkunde und kein Bedürfnis UND man braucht Beamte beim OA, die das wissen, oder wissen wollen.......selbst sollte man sich ebenfalls gut mit den Gesetzestexten auskennen, damit man eventuelle Falschinformationen der Beamten entgegenwirken kann.