Das Bundeskriminalamt hat 2016 einen Entschluss erwirkt der hier einzusehen ist.

Butterflytrainer sind als Stoß-, Stich- oder Hiebwaffe einsetzbar und somit kannst du durchaus Probleme damit bekommen, daher rate ich davon ab.

Schlussendlich muss ein Gericht entscheiden ob dein Objekt nun illegal ist, da es soweit ich informiert bin keine eindeutige Rechtslage gibt. Dennoch würde ich mir den Ärger ersparen.

Sofern eindeutig sichtbar ist, dass es sich nicht um eine Waffe sondern z.B. um einen Kamm oder einen Flaschenöffner handelt, würde ich damit dennoch nicht über den Zoll gehen, der Gegenstand sollte aber dann legal sein.

Alle Angaben ohne Gewähr :P

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.