Frage
Antwort
Wer nach dem Auslaufen des Elterngeldes keinen Kitaplatz bekommt und deshalb nicht arbeiten kann, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Wichtig ist es, einen Antrag auf Zuweisung eines Kitaplatzes oder einer Tagesbetreuung zu stellen und gegen einen möglichen Ablehnungsbescheid Rechtsmittel einzulegen. Das schafft die Grundlage für einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen das Jugendamt. Weitere Infos findet man unter: kitaplatz-rechtsanspruch.net