Goodnight: Du liegst da vollkommen falsch. In Notfällen sind die Fahrzeuge des Rettungsdienstes von allen Regeln der StVO befreit.
Schokonixe: Grundsätzlich sei zu sagen, dass Rettungswagen und Notarzt - mit Recht - nichts darauf geben, ob du jetzt gerade weg mußt oder nicht. Du stimmst mir sicher zu, dass die Rettung eines Menschenlebens höherwertiger einzustufen ist, als ein verpaßter Zug oder Arzttermin.
Trotzdem gebe ich dir insoweit recht, dass dies öfters bzw. immer wieder passieren kann, dass ihr zugeparkt werdet. Die meisten Altenheime haben eigentlich - zumindest bei uns und weil Altenheime eben eine höhere Rettungswagen-Frequenz haben - spezielle Parkplätze, die immer freizuhalten sind.
Ein Anruf bei der Rettungsleitstelle wird dir vermutlich wenig helfen, da die RTWs nicht von dort sondern von irgendeiner Rettungswache des DRK oder so kommen. Dorthin solltest du dich mit der Bitte wenden, die Fahrer auf die besonderen Umstände hinzuweisen. Normalerweise werden derartige Besonderheit wie z.B. auch Verkehrsstörungen oder Streckensperrungen am schwarzen Brett ausgehängt, so dass alle Fahrer dies mitbekommen.