Pfeffersprays also Reizstoffsprühgeräte fallen unter das Waffenschutzgesetz. Jugendlicheab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen, wenn der Reizstoff als gesundheitlich unbedenklich klassifiziert und die Reichweite und Sprühdauer begrenzt ist. Jedoch wird es meist nicht an unter 18 jährige verkauft und sollte auch nicht ständig mitgeführt werden, weil Eltern unter Umständen in Regress genommen werden können Stichwort Aufsichtspflicht.

Viele Hersteller tarnen Pfefferspray als Tierabwehrsprays um eine Zulassung zu umgehen. Diese Reizgase dürfen Altersunabhängig erworben, besessen und geführt werden, außer bei Versammlungen und bei erkennbarer Absicht anderen zu schaden, denn der Einsatz eines solchen Spray stellt eine schwere Körperverletzung dar. Außer man kann nachweisen, dass es sich um Notwehr handelt.

Grundsätzlich würde ich aber jedem Jugendlichen empfehlen, lieber einen Selbsthilfekurs zu belegen, denn das Spray kann in ungeübten Händen schnell zum Selbstläufer werden und die Schutzperson verletzen und sogar in noch größere Gefahr bringen. Also lieber mehr Aufpassen und selber wissen, wie man aus einer gefährlichen Situation herauskommt, als so ein Zeug mitführen.

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