Grundsätzlich darf per Gesetz nur auf zum Reiten ausgewiesenen Wegen geritten werden oder auf Wegen die "ganzjährig" mit normalen Kraftfahrzeugen, also Pkw ohne Allradantrieb, befahren werden können. Trecker, Motorräder, Geländewagen, etc. fallen also nicht unter diese Kraftfahrzeuge.
Daher sollte man nur auf geschotterten Waldwegen reiten, damit man keinen Ärger bekommt.
Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Des weiteren kann der Eigentümer (z.Bsp. eine Forstgenossenschaft) ein Reitverbot verhängen.