Antwort
Die Reiseanmeldung dient dazu, Reiseleistungen rechtsverbindlich zu buchen, d. h. hier ist ein Vertrag zwischen Reiseanmelder und Reisevermittler geschlossen worden.
Etwaige Stronokosten müssen im Rahmen der AGBs definiert sein, deren Kenntnisnahme wird für gewöhnlich ebenfalls mit der Unterschrift des Reiseanmelder bestätigt.