Hallo, ich habe mich mit derselben Frage beschäftigt und daher ein wenig recherchiert. Auskunft geben hierzu die jeweiligen Friedhofssatzungen.

So lautet es darin bspw.

http://www.stiepel.evkirchebochum.de/satzung.html

§ 18 Abs. 4

Sargteile, Gebeine oder Urnenreste, die beim Ausheben eines Grabes gefunden werden, sind unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken. Das Grab ist sofort wieder zu schließen, sofern noch nicht verweste Leichen vorgefunden werden.

Ebenso wortgleich in § 17 Abs. 4 des Friedhofes der Ev. Kirchengemeinde Peckelsheim

Das es andere Friedhöfe mit anderen Regularien gibt, schließe ich nicht aus. Daher sollte jeder Interessierte sich auf seinem Wunschfriedhof die jeweilige Satzung bzw. Friedhofsordnung durchlesen, bevor es zur Bestattung geht.

Gruß

Tim

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