meistens gibt es videos von solchen meisterkursen. Frag doch einfach mal nach, wie gut du sein solltest. Wobei das im prinzip eigentlich schon egal ist. es geht ja darum bei einem Meister seines Faches besonders genau unterrichtet zu werden, und von seiner erfahrung und kunstfertigkeit profitieren zu können. Wenn du dir mühe gibst ist es fast schon egal wie gut du bist.

Ansonsten gibt es in Deutschland enorm viel Meisterkurs, einfach googlen, und bei Konservatorien/musikhochschulen schauen.

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also ein kleiner ausflu ins recht:

nach 

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

"(1) Wer unbefugt

1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder 2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat. (3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich."  

auf der seite steht http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=50255& dass eine Frist von 3 monaten von dem tag der kentnissnahme an dir für eine strafanzeige zusteht. im wortlaut:

"Sie müsste[n] als Antragsberechtigter den Strafantrag bis zum Ablauf einer Frist von 3 Monaten stellen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem Sie als Berechtigter von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangen. "  

ausserdem könnte noch wichtig sein: "§ 247 des Strafgesetzbuche Haus- und Familiendiebstahl Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt."  

Das heisst meines wissens nach dass du einen antrag bei der polizei stellen musst. also einfach anrufen (nummer der dienststelle in deiner umgebung  ist im gelben blättchen usw.  

Ich bin nur ein rechtlicher laie, aber um deine frage auf den punkt zu bringen: 3Monate nach kentnissnahme des Verbrechens darfst du einen antrag stellen bei der polizei.

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Die Formen sind unteschiedlch und das concderto ist weniger streng festgelegt als das conterto grosso.

formeller unterschied:

Concerto grosso - Mehree soloinstrumente und Orchester

Concerto - ein soloinstrument

Letzteres ist aber nicht barockes Vokabular. Im barock nannte man einfach concerti grossi concerti grossi.

Meines wissens nach sind nun im barock concerti, jene , die nicht den strengen formalen kriterien entsprachen. ZB. die Concerti für cembalo ohne begleitung von bach.

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