Bei Eigenverschulden hast du keine Garantie, da der Schaden entstand, weil es dir runterfiel.
Die Garantie versichert dir ein Funktionstüchtiges Handy für diese Laufzeit, das heißt es wird nicht kaputtgehen von deren Seite aus. Das sie dir aber ein Handy geben, das schon nach einem Jahr Mängel aufweist ist auch nicht grad seriös.
Du hättest vor 6 Monaten über die Gewährleistung ein neues Handy bekommen können, da in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler liegt. Denn der Händler muss dir erstmal beweisen, dass du es kaputt gemacht hast, mittels eines Gutachtens.
Um nochmal auf deine Frage zurückzukommen, hast du aber grundsätzlich Recht, dass Sie das einschicken müssen um zu begutachten, ob du überhaupt Schuld an dem Defekt hast. Nur wenn sich dann herausstellt, ob es durch den Sturz verursacht wurde oder du an dem Ding selber versucht hast zu reparieren dann erlischt die Garantie.
Du darfst dem Mann, dass nicht übel nehmen der ist wahrscheinlich aus einem Ausbildungsberuf hevorgegangen. Die werden leider nur so geschult und kennen sich mit den Rechtslagen nicht ordentlich aus. Er hatte bestimmt keine böse Absicht, den wird das ja auch beigebracht die Kunden abzuwimmeln, wenn Sie von der Garantie oder sonstigem Gebrauch machen können, dass dem Unternehmen Kosten steigen lässt.