Hallo "svenc1983"

Deine Frage wird u.a. durch die sog. Anlage-A und B zur Handwerksordnung beantwortet.

Die Anlage-A listet die Handwerke auf, die einer Meisterpflicht unterliegen und die Anlage-B1 die zulassungsfreien Handwerke, bzw. Anlage-B2 die handwerksähnlichen Gewerbe jeweils ohne Meisterpflicht.

Wenn Du möchtest, kannst Du Dir hier die beiden Anlageblätter ansehen und dann entscheiden, ob Du für die Anmeldung Deines Gewerbes einen Meistertitel benötigt, oder nicht.

http://www.gruenderagentur-koeln.de/Veranstaltungen/Gruendung-im-Handwerk

Noch ein Tipp: Verlasse Dich nicht auf die Meinungen und Aussagen anderer Nicht-Fachleute. Die Entscheidung, ob Du nun einen Meistertitel benötigst oder nicht, hängt u.U. auch von der (offiziellen) Erbringung einer einzelnen Arbeitsleistung (mit Meisterpflicht) ab. Paradebeispiel dafür sind die vielen sog. Hausmeisterdienste sowie auch Dein Gewerbe im Bereich Innenausbau. An jeder Ecke, bzw. an jeder Baustelle lauert auch die "Konkurrenz" in Form eines anderen Handwerksbetriebes und achtet penibel auf Deine erbrachten Einzelleistungen.

Eine kostenpflichtige Abmahnung kann auch ganz schnell per Post kommen.

Wenn Du Dir nicht sicher bist und Du evtl. kostenpflichtige sowie auch rechtliche Sanktionen vermeiden möchtest, rufe einfach bei Deiner zuständigen Handwerkskammer an.

Anm.: Mein Beitrag soll keine Diskussion über Sinn oder Unsinn einer Meisterpflicht bei Handwerksbetrieben darstellen. Das ist nicht meine Aufgabe und deshalb weise ich hier nur auf objektive Tatbestände hin.

In diesem Sinne viele (sonnige) Grüße aus Köln

Volker Ahlgrimm

Gründeragentur-Köln

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