Exhibitionismus ist nur für Männer strafbar. Es gab deshalb schon Verfassungsbeschwerden bzw. konkrete Normenkontrollen, aber das BVerfG hat die Vorschrift überraschenderweise gehalten.

Wenn der Nackte jetzt Frauen dabei hat, ist klar, dass er keine "exhibitionistische Handlung" iSd § 183 StGB begehen will, sondern einfach nur das Gefühl eines rauen Pferderückens an seinem nackten Hintern liebt. Was an sich schon wieder bedenklich ist, aber gut...

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.