Frage
Das SEPA Lastschriftverfahren sieht im SEPA Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers anhand einer SEPA Gläubiger Identifikationsnummer vor.
In Verbindung mit der Gläubiger Identifikationsnummer ermöglicht eine bis zu 35stellige Mandatsreferenznummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Zahlungspflichtige bei Vorlage einer SEPA Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen kann.
Siehe hierzu auch: http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-lastschrift-sdd/gläubigeridentifikationsnummer-struktur/