Dass die dir ein Gerät für die Zeit hinstellen ist reine Kulanz, einen Anspruch hast du leider nicht.

Egal ob Gewährleistung oder Garantie, der Händler kann in den AGBs bestimmen, wie er vorgeht.

Aber nach der zweiten fehlgeschlagenen Reparatur kannst du den Austausch oder Geld zurück verlangen.

Also einmal musst du noch dadurch.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.