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Hallo. Wenn deine "Freundin" es freiwillig getan hat, ist es zwar keineSexuelle Straftat, ABER; Es ist und bleibt, Verführung Minderjähriger! Aber ganz Ehrlich, was für ein Voll Looser mit 18 Schwängert ein KIND??? Darüber sollte sich deine "Freundin" mal Gedanken machen.