Wenn du beim schwarzfahren erwischt wirst bekommst du ein bußgeld was du in der regel innerhalb von 2 wochen zahlen musst.
Ist dir das in dem zeitraum nicht möglich zu zahlen o. Es finanziell nicht möglich den betrag auf einmal zu begleichen lässt sich das geschädigte unternehmen in der regel auch auf eine längere zahlungsfrist o. Eine ratenzahlung ein (solang man sich meldet und sein problem erklärt).
Ignoriert man das bußgeld steigt der betrag durch mahngebühren in kurzer zeit extrem an und es kommt auch bei EINMALIGEM schwarzfahren zu einer anzeige.
Mit ein wenig glück wird diese eingestellt, in den meisten fällen gibt es jedoch eine geldstrafe vom Gericht/Staatsanwaltschaft (kann auf anfrage zu sozialstunden umgewandelt werden/ auf eine ratenzahlung wird sich im normalfall immer eingelassen), wird diese auch ignoriert kommt erst ein strafbefehl, dann ein stellungsbefehl innerhalb von zwei wochen u. Zum schluss der haftbefehl oder es kommt zur gerichtsverhandlung.
bei einer verurteilung mit geringer strafe entsteht kein eintrag ins führungszeugniss, bei höherer strafe schon.

P.S. wird man beim regelmäßigen schwarzfahren erwischt kommt man nicht mehr mit einer geldstrafe davon,
Dann kommt es zu einer bewährungsstrafe von bis zu 12 monaten haft auf 2-5 jahre bewährungszeit (in dem zeitraum sollte man sich nichts zu schulden kommen lassen, da dies zum wiederruf führen kkann),
Oder man wird für wochen, monate bis hin zu jahrelanger haftstrafe verurteilt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.