In Deutschland ist zum Fahren einer Simson ein Führerschein der Klasse AM ausreichend, welcher normalerweise nur für Kleinkrafträder mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gilt.

Aufgrund der Fahrerlaubnisverordnung (§§ 76 FeV, Nr. 8 § 6 Abs. 1) und des Einigungsvertrages (Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21) darf die Simson jedoch, trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, mit einem Führerschein der Klasse AM (ehemals M) gefahren werden. Voraussetzung dafür ist, daß das jeweilige Moped vor dem 28. Februar 1992 bereits einmal im Verkehr registriert war. Diese Regelung gilt somit nicht für Simson Mopeds, die bis zum 28. Februar 1992 nie im Verkehr registriert waren oder erst nach diesem Datum produziert wurden. Aufgrund dieser Tatsache sind diese Mopeds besonders bei Jugendlichen immer noch sehr beliebt, da sie die schnellsten Mopeds sind, die legal mit einem AM Führerschein gefahren werden dürfen.

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Ich würde sie verkaufen und auf die Switch umsteigen, ich finde es würde sich in deinem Fall dann mehr lohnen als wenn sie dort rumsteht!

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