Ich beschränke mich auf technische Fragen: Mein Haus wird mit einer Zentralheizung beheizt, und zwar alle Wohnräume. Seit 26 (!) Jahren betreibe ich in 2 verschiedenen Räumen jeweils einen mit Holz beheizten Ofen, allerdings beide am selben Kaminzug angeschlossen. Beheizt werden die Öfen nur sehr selten, insgesamt keine 30 mal im Jahr. Allerdings führe ich darüber kein Tagebuch. Verbrauch: 1 Meter Holz reicht bestimmt 2 Jahre.
Bisher wurde dieser Kaminzug nur einmal im Jahr gereinigt. Es gab auch nie ein Problem mit zu viel Ruß.
Bisher bestand die Einstufung als "gelegentlich", neuerdings, ohne dass sich in dem oben beschriebenen Gebrauch etwas geändert hätte, besteht die Einstufung nach "mehr als gelegentlich". Muss das nicht begründet werden?

War es nicht so, dass diese Öfen schon bisher als "Zusatzfeuerstätten" anzusehen waren und es, was die Kehrfristen betrifft, auf die Einstufung als "gelegentlich" usw. ankam?

Oder rechtfertigt die neuerliche Einstufung als "Zusatzfeuerstätte", dass zweimal im Jahr zu reinigen ist? Wird eine "Zusatzfeurstätte" immer als "mehr als gelegentlich" beheizt angesehen?

Im Endeffekt wird also ein völlig unbedeutender Kamin zweimal gereinigt, während der Kaminzug für die Hauptheizung nur einmal gereinigt wird. Das ist doch widersinnig!


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