Leider bemuhen sich ueberwiegend die Nichtdeutsch-Schweizer aus Tessin sowie a. d. westschweiz. Romandie gut verstandlich schriftdeutsch zu sprechen, weshalb die abschliessende Aussage von epicRainstorm definitiv nicht zu bestaetigen ist, pardon.
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Denke, es ist über dem Alter der Strafmündigkeit nicht verboten, jedoch bei nahem Blut bzw. ersten Grades durchaus fragwürdig.
Zumindest danach war es nicht mehr versehentlich - schreibst ja,...."aus versehen, naja im suff... Also ich hatte sex mit ihr. Und das ist dann noch ein par mal passiert..."
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