Im Prinzip ist das möglich und zulässig.
Du mußt aber die Mindestquerschnitte für Schutzleiter nach VDE 0100 Teil 540 beachten. Bei einem Außenleiterquerschnitt in den bestehenden Leitungen bis 2,5 mm² mußt Du für den Schutzleiter bei geschützer Verlegung mindestens 2,5 mm² Cu wählen, also z.B. einadrige Mantelleitung NYM-J 1G2,5 RE. Bei ungeschützer Verlegung mit Einzelader H07V-U müßtest Du sogar mindestens 4 mm² Cu wählen.
Warnhinweis: Arbeiten an Hausinstallationen mit 230/400 V dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Bei fehlerhafter Ausführung besteht Lebensgefahr durch Brand oder elektrischen Schlag!