Vernichtung oder Entsorgung von Geldscheinen und Münzen ist auf alle Fälle eine Straftat, weil der Geldwert somit erlischt. Kann man sich strafbar machen wenn man in Augen der Polizei Pfandflaschen in den Müll schmeißt oder beim Durchwühlen aller Taschen z.B. zwecks Drogenkontrolle sich ein durchnässter oder kaputtgeriebener Pfandbon zeigt? Die beiden sind ja auch Geldwertträger.