Sollte eine Rechnung oder Mahnschreiben von einem Inkassobüro kommen, sofort per Fax und per e-mail und Einwurf-Einschreiben widersprechen und Anzeige bei der Polizei erstatten. Alle 3 Kommunikationswege benutzen, so können die hinterher nicht sagen, sie hätten nichts bekommen. Musterschreiben hierfür bieten die Verbraucherzentralen online an. Bei Google den angeblichen Firmennamen, der auf der Rechnung steht und/ oder den Namen des Inkassobüros eingeben, dann erscheinen sogenannte Musterschreiben der Verbraucherzentrale, die man runterladen und dann auf sich abändern kann.

WICHTIG!!!!
Kommt ein Mahnbescheid vom Gericht sofort, max. innerhalb v. 14 Tagen auf dem vom Gericht mitgesandten Vordruck Widerspruch erheben und beim Gericht einreichen oder wer sich das alles nicht zutraut, spätestens beim Mahnbescheid zum Anwalt.

...zur Antwort

Nein, das musst du nicht zahlen und reagiere erst, wenn du von denen etwas per Post bekommst. Dann sollten deine Eltern wie folgt vorgehen:

VORSICHT  BETRUG!!!!

Bei Facebook haben die die Bewertungsfunktion abgeschaltet, bzw. nur noch ca. 250 Zeichen sind möglich. Warum wohl? Ganz offensichtlich, weil die Negativeinträge denen wohl zuviel werden. 

Ein Stern auch nur, so dass man hier bewerten kann, ansonsten würde ich so viele Minussterne vergeben, dass der Server dadurch gesprengt würde. Dieses Inkassobüro mit seiner Geschäftsführerin Frau Karin Löbl ist das schlimmste Betrugsunternehmen, das es gibt. Die geben sich dafür her für Scheinfirmen und deren Scheinverträgen gegenüber Verbrauchern angebliche Forderungen, die aber de facto nicht existieren, einzutreiben. Das ist eine Betrugsmasche von denen. Das Internet ist voll mit Beschwerden von Nutzern, die das Gleiche berichten. Dabei setzen sie auf Drohungen der übelsten Art. Wer so eine Forderung erhält und sich sicher ist, nie Leistungen des dort genannten Gläubigers in Anspruch genommen zu oder auch bestellt zu haben, sollte bei Erhalt einer sogenannten Zahlungsaufforderung   per e-mail,  laut Polizei nicht reagieren. Z.B. angebliche Bestellung einer Kreditkarte oder angebliche Bonitätsauskunft oder angebliche Löschung negativer Schufaeintrag oder angeblich bestellter Zugang zu einer bestimmten kostenpflichtigen Webseite oder oder oder. 

 ABER  BEACHTE:

„Kommt die Zahlungsaufforderung per Post, dann direkt zur Polizei und Anzeige erstatten und Widerspruch beim Inkassobüro und Gläubiger einlegen. Am besten Widerspruch per Fax und per e-mail und per Einwurf-Einschreiben einlegen. 

Am besten alle drei Kommunikationswege benutzten, dann können die hinterher nicht behaupten, dass sie von dir nichts bekommen hätten. Denn bei 3 unterschiedlichen benutzten Kommunikationswegen ist es quasi unmöglich zu sagen, sie hätten von dir nichts bekommen.

Der Verbraucherschutz stellt online sogenannte vorgefertigte Musterschreiben hierfür zur Verfügung. Hierzu bei  Google einfach „ungerechtfertigte Forderung von Culpa Inkasso“ eingeben oder „den Namen des dubiosen Gläubigers“, dann bekommt man Links vom Verbraucherschutz angezeigt und kann die Musterschreiben runterladen und dann entsprechend auf sich abändern. 

ABER GANZ WICHTIG!!!!!

Kommt ein Mahnbescheid (Gericht) muss sofort (max. innerhalb v. 14 Tagen) gegen den Mahnbescheid schriftlich Einspruch/Widerspruch auf dem entsprechenden vom Gericht mitgeschicktem Formular beim Gericht erhoben/eingelegt werden. Wer sich das nicht zutraut, ab zum Anwalt. Auf jeden Fall sofort reagieren. Unterlässt man den Einspruch/Widerspruch zum Mahnbescheid, bekommt das Inkassobüro, bzw. der Gläubiger  vom Gericht ungeprüft einen Vollstreckungstitel über die gesamte von dort unberechtigte aufgestellte Forderung, der dann 30 Jahre lang gültig ist. 

Also beim Mahnbescheid sofort (max. innerhalb v. 14 Tagen) reagieren.

...zur Antwort