Im Gegensatz zur laienhaften Vorstellung, ist die Chemotherapie in der Regel gar nicht dazu gedacht (und meist auch nicht dazu geeignet), eine bösartige Erkrankung zu heilen. Die einzige Ausnahme davon sind einige bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems (vulgo: "Blutkrebs"), die tatsächlich mit einer Chemotherapie geheilt werden können.

Für eine Chemotherapie gibt es drei Gründe:

  1. die adjuvante Chemotherapie wird nach der Operation eine bösartigen Tumors durchgeführt, wenn kein Resttumor und keine Metastasen bekannt sind. Hierdurch soll die Entstehung von Metastasen und eines Tumorrezidivs verhindert werden.

  2. die palliative Chemotherapie wird durchgeführt, wenn nach einer Operation, Bestrahlung oder nach einer adjuvanten Chemotherapie ein Resttumor, ein Rezidiv oder Metastasen bekannt sind. Mit dieser Chemotherapie soll die Ausbreitung des Tumors und der Metastasen verlangsamt, im günstigen Fall gestoppt werden. Der beste Fall, die (Teil-)Remission (Tumor ist kleiner geworden oder gar nicht mehr nachweisbar), ist eher selten und ist nicht gleichbedeutend mit einer Heilung.

  3. die neoadjuvante Chemotherapie dient dazu, vor einer Operation den Primärtumor oder die Metastasen zu verkleinern, sodass es zu einer Reduktion des Operationsrisikos und der operativen Kollateralschäden kommt.

Den gleichen Sinn hat übrigens die Bestrahlung.

Wenn die Heilung von einem soliden bösartigen Tumor erfolgt, dann so gut wie immer durch eine Operation, bei der das bösartige Gewebe komplett entfernt wurde.

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Ich weiß ja nicht, was dir bei dieser "Berufsberatung" alles erzählt wurde, aber sicher wurden dir wesentliche Informationnen vorenthalten.

Heilpraktiker ist kein anerkannter Beruf im Sinne eines Ausbildungsberufes. Die Ausbildung findet kostenpflichtig in einer der unzähligen privaten Heilpraktikerschulen statt und unterliegt keinen Vorgaben, wie z.B. ein Lehrberuf oder ein Studium. Man muss noch nicht einmal eine vorausgegangene Ausbildung nachweisen, um HP zu werden. Desweiteren gibt es keine Prüfung mit vorgegeben Inhalten, sondern eine "Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten" beim zuständigen Gesundheitsamt.

Heilpraktiker arbeiten in aller Regel freiberuflich in eigener Praxis, ein Angestelltenverhältnis ist für Heilpraktiker äußerst ungewöhnlich, theoretisch aber möglich. Professionelle Gesundheitszentren stellen normalerweise keine Heilpraktiker ein, sondern medizinische Fachkräfte mit einer anerkannten medizinischen Berufsausbildung (z.B. Physiotherapeuten, KrankenpflegerInnen, Arzthelferinnen, DiätassistenInnen etc.), wozu Heilpraktiker eben nicht gehören. Dazu kommt, dass Ärzten eine weisungsungebundene Zusammenarbeit mit Heilpraktikern verboten ist.

Da du ohnehin erst mit 25 Jahren eine HP-Überprüfung ablegen darfst, solltest du die lange Zeit bis dahin besser nutzen und einen richtigen medizinischen Fachberuf erlernen. Wenn du danach immer noch HP werden willst, könntest du das wenigstens kombinieren und hast ein sicheres Standbein.

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