das kommt auf den Jungen an aber meiner Erfahrung nach, finden Jungs es total toll, wenn Mädchen auch mal bei harten Arbeiten mit anpacken können oder kein Problem damit haben sich dreckig zu machen. Außerdem mögen die meisten Jungs es wenn das Mädchen sich für sein Hobby interessiert und nachfragt. Trotzdem sollt man aber Mädchen sein können. Ab und nen bissel aufbretzeln. Das eine find ich sollte aber mit dem anderen nix zu tun haben. Nicht jedes hübsche Mädel ist oberflächlich und andersrum genauso. Optik und Charakter sind von einander unabhängig.

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Es gibt Vorschriften vom Tierschutz, du  darfst zB. einen großen Hund (beim mir war es Deutscher Schäferhund) nicht in einer 1 Raumwohnung halten... Da kann man sich aber bei Vermieter erkundigen wie die Vorschriften sind, der müsste die ja kennen, ansonsten reicht es meiner Meinung nach wenn der Hund in der Wohnung nen paar Schritte laufen kann einen eigenen Liegeplatz und eine Futterstelle hat.

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Hallo :)

Ich denke das der Tierschutz das nicht wusste, denn meist wird dan nur die allgemein Untersuchung gemacht und keine Trächtigkeitsuntersuchung... Ich musste einmal einen Hund ins Tierheim bringen (Hund von einer Freundin) und da wird wirklich nur das nötigste gemacht... Das heißt: Impfungen überprüft bzw geimpft, Chip überprüft bzw gechipt, Flohbehandlung und ne Wurmkur um sich nix einzuschleppen. Das hängt damit zusammen das die die Kosten so gering wie möglich gehalten werden müssen.

Rein rechtlich hast du den Hund erstanden für eine gewissen Betrag und hast ja bestimmt auch einen Vertrag dafür. Also hast du den Trächtigen Hund gekauft und trägst die Kosten und Verantwortung für den Hund allein aber je nachdem was du willst würde ich mich an den Tierschutz wenden. Wegnehmen dürfen se dir die Welpen nicht aber sie können dir bei der Vermittlung helfen, denn das ist nicht so leicht wie man denkt.

Aufjeden Fall musst du für jeden Welpen einen Vertrag anfertigen den du verkaufst bzw abgibst und ich persönlich würde mir das Vorverkaufsrecht sichern. Das heißt wenn der neue Besitzer den Hund weiter verkaufen will ist er verpflichtet den Hund erst dir wieder zugeben zu dem Preis für den du ihn verkauft hast. Desweiteren würde ich drohen das wenn er das nicht beachtet du mit einem Anwalt gegen vorgehst. Ist zwar vor Gericht schwer durchzusetzen wenn es nich von nem Notar beglaubigt ist, macht aber Angst, weil die meisten das nicht wissen.

Außerdem würde ich im Vertrag mit rein schreiben das du das Recht hast den Hund jederzeit zu sehen um die Gesundheit zu überprüfen und mir das Recht vorbehalten den Hund aus einem schlechten Verhältnis gegen den Kaufpreis wieder mitnehmen zu können um den Hund zu schützen. Nur durch sone Dinge hast du die Möglichkeit optimal für den Schutz des Hundes zu sorgen.

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