Die Gewerkschaft bietet Rechtsschutz in Arbeitssachen in der Regel nur in der ersten Instanz (also nur vor dem Arbeitsgericht). Maßgeblicher Grund ist, dass es sich bei den Vertretern der Gewerkschaft zumeist nicht um Anwälte handelt, sondern um Gewerkschaftssekretäre oder andere Funktionäre, die entsprechende Schulungen durchgegangen sind. Das heißt aber nicht, dass sie weniger Ahnung hätten. Ein ordnungsgemäß geschulter Gewerkschaftssekretär ist fachlich mindestens genauso gut wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Seminare der Gewerkschaften sind sehr umfangreich (zumindest kann ich das für die DGB-Gewerkschaften bezeugen).

Vor dem Arbeitsgericht gibt es im Übrigen keine Anwaltspflicht (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Man kann sich durch Gewerkschaften vertreten lassen (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 ArbGG).

Man sollte dennoch nicht nur wegen Rechtsschutz in die Gewerkschaft, zumal der Rechtsschutz in der Gewerkschaft in der Regel erst ab einer bestimmten Mitgliedszeit gewährt wird.

Für eine Mitgliedschaft gibt es tausend andere gute Gründe. Die hier aufzuzählen würde ewig dauern, deshalb verweise ich auf Google. Ich bin seit Jahren bei der IG BAU, obwohl ich nicht mal in der Branche arbeite (habe es früher als Student getan). Dennoch behalte ich die Mitgliedschaft einfach aus Solidarität gegenüber die Kolleg*innen die tagtäglich teilweise ehrenamtlich ihren Hintern aufreißen, damit unsere Mitmenschen zu menschenwürdigen Konditionen arbeiten.

Dass wir in Deutschland mit dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz, uvm. weltweit mit die besten Arbeitskonditionen haben, ist maßgeblicher Verdienst einer starken Arbeitnehmerschicht.

Eine Rechtsschutzversicherung ist natürlich auch empfehlenswert. Zwar kann es sein, dass sie jahrelang ungenutzt bleibt, aber wenn man dann mal einen Fall hat, sollte man sich eben absichern (gerade in Arbeitssachen). Von daher beides. Man muss natürlich das nötige Kleingeld hierfür besitzen (leider!).