Heyho,

die Frage ist leider schon älter. Ich weiß nun nicht, ob es noch relevant ist. Rechtlich im Sinne von Verführung Minderjähriger ist wirklich nichts einzuwenden. Aber da er dein "Ausbilder" ist, wäre er nicht mehr in der Lage neutral und objektiv zu sein.

Es steht sogar in den Verträgen von Mitarbeitern an Hochschulen nichts mit Studenten anzufangen. Wenn er Dozent ist, hat er dies unterschrieben und kann ernste Folgen für ihn haben.

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