Hallo zusammen,
ich habe einen TV vor ca. einem Jahr gekauft. Dieser macht Probleme und deswegen habe ich dem Verkäufer darum gebeten den TV zu reparieren oder auszutauschen, da ich noch gesetzliche Gewährleistung darauf habe. Der Händler hat mir versichert sich darum zu kümmern. Nun soll ich aber beweisen, dass der Fehler schon bei erhalt der Ware vorhanden war. Ich weiß, dass ich nach 6 Monaten dies beweisen muss.
Ich frag mich jetzt, ob dass auch so ist, wenn er mir schriftlich zugesichert hat sich darum zu kümmern ?
Bitte keine Schätzungen… am besten Gesetzes Texte!
Vielen Dank vorab!
Grüße