Mit den Augen hast du keine Chance bei der Polizei. Ich hatte früher -3,5 und -2,75 Dioptrien und musste mir die Augen lasern lassen. Es gibt, zumindest bei der Polizei NRW, eine gewisse Restsehschärfe, die man haben muss. Bis zum 20. Lebensjahr liegt diese bei 50 % und ab dem 20. Lebensjahr bei mindestens 30 %. Bei -0,5 Dioptrien hat man zum Beispiel eine Restsehschärfe von 50 %, bei -3 Dioptrien jedoch nur noch eine Restsehschärfe von 1,56 %, was absolut nicht ausreicht. Also müsstest du dir die Augen lasern lassen.
Bezüglich deiner Anzeige kann ich nur von meinem expliziten Beispiel berichten. Gegen mich wurde als ich 14 war, wegen etwas was ich mit 13 getan habe, ermittelt. Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft fallengelassen und steht deswegen auch in keiner Akte, keinem Führungszeugnis oder Ähnlichem. Jedoch musste ich das Ganze bei meiner Bewerbung angeben und später auch noch eine Stellungnahme zu dem Ganzen abgeben. Durch die Anzeige hat sich mein Bewerbungsprozess um mehrere Monate verzögert, da erst noch alle Akten etc. angefordert werden mussten. Aber schlussendlich durfte ich am Auswahlverfahren teilnehmen und fange in zwei Wochen das duale Studium an. Meine Empfehlung an dich ist, dass du dich trotz der Anzeige bewirbst und direkt eine Ausführliche Stellungnahme, bezüglich der Anzeige, mit einreichst. Viel Glück.