Nicht der Verkäufer, sondern der Käufer muss ein Angebot abgeben!
Steht in einem Schaufenster ein bestimmter Mantel, so könnte dieser logischerweise von mehreren Leuten gekauft werden wollen. Hätte der Verkäufer juristisch gesehen den Mantel nun als Angebot im Schaufenster stehen, so bedürfe es nur noch einer Annahme eines Käufers. Stell dir vor, es kommen nun gleichzeitig 5 Leute in den Laden und wollen den Mantel kaufen bzw. geben ihre Annahme ab: Es liegt ein Mehrbindungswille vor.
Der Kaufvertrag wäre dementsprechend zwischen ihm und 5 Leuten über diesen Mantel entstanden. Das soll so nicht sein!
Daher gibt es die "invitatio ad offenredum".
Bei Schaufensterkäufen (auch im Supermarkt zB.) soll der Käufer ein Angebot machen, sodass der Verkäufer nur noch mit einer Annahme zustimmen muss und dadurch ein über eine bestimmte Sache mit mehreren Personen entstandener Vertrag verhindert wird.
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