Fundsachen meldet man entweder der Polizei oder Du bringst das Fahrrad zum Fundbüro. Sollte die Polizei dafür kommen, so werden diese erst die Fahrradrahmennummer überprüfen. Sollte das Fahrrrad nicht einliegen, also gestohlen sein, so kannst du das Fahrrad entweder für ein halbes Jahr selbst in Verwahrung nehmen oder sie nehmen es mit. Du bekommst ein Fundprotokoll ausgehändigt. Meldet sich der Besitzer nach sechs Monaten nicht, so gehört das Fahrrad von Amts wegen Dir. Behälst Du das Fahrrad einfach so, begehst Du eine Fundunterschlagung und machst Dich damit strafbar.

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