Hallo!

Eine Freundin von mir hat vor 1 Jahr freiwillig (!) als Wahlhelferin gearbeitet. Sie hatte sich auch bei der Stadt bereits erklärt zukünftig gerne wieder als Wahlhelferin zu helfen (diese Erklärung war nicht auf eine bestimmte Wahl bezogen).

Dieses Jahr hat sie vor im September für 2 Wochen nach Südamerika zu reisen und hat den Urlaub auch bereits gebucht. Allerdings fällt die Bundestagswahl dieses Jahr genau in diesen Urlaub, d.h. sie wäre zu dem Zeitpunkt gar nicht im Lande und könnte diesmal also auch nicht als Wahlhelferin arbeiten!

Wie ist das denn nun? Kann die Stadt sie "zwingen" den Urlaub zu stornieren (sie hat keine Rücktrittversicherung abgeschlossen und würde auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben) nur um 1 Tag als Wahlhelferin zu fungieren? Das hatte sie bei ihrer Urlaubsbuchung nämlich gar nicht bedacht, dass zu dem Zeitpunkt Wahl ist. Sie hatte sich zwar bereit erklärt sowas auch künftig gerne zu machen, aber das heißt ja nicht, dass sie auch wirklich bei der nächsten Wahl "drankommt".