SEK und MEK = Landespolizei GSG9 = Bundespolizei KSK = Bundeswehr

SEK und MEK werden im jeweiligen Bundesland eingesetzt. SEK kommen zum Einsatz, wenn sich die gesuchte Person in einem unbeweglichen Objekt, z.B. einem Gebäude befindet. Das MEK ist für Festnahmen in beweglichen Objekten, z.B. Autos zuständig. Fällt die Zuständigkeit in den Bereich des Bundes, so kommt das GSG9 zum Einsatz. Das KSK ist die Kampfeinheit der Bundeswehr, hat einen offiziellen Kombattantenstatus und darf daher auch für Kampfeinsätze eingesetzt werden. Ganz anders also als die Polizeieinheiten. Bei Geiselbefreiungen im Ausland kommt es auf den Einzelfall an, ob das KSK oder die GSG9 in den Einsatz geschickt wird, da sich die Ausbildungen doch recht unterscheiden und die Regierung dann je nach Lage entscheidet, welche Einheit "besser geeignet" ist.

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