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Antwort
Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht
Leute,
das ist doch ganz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Da steht in § 623: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Also: Unwirksam.
Kannst du auch alles hier nachlesen:
https://abfindungshero.de/ordentliche-kuendigung-des-arbeitsvertrags/
Bringt dir allerdings gar nichts. Mit Minijob in der Probezeit dürfte deine Abfindung genau Null Euro betragen. Frage: Bei welchem Discounter gibts denn sowas, dass du ohne Arbeitsvertrag anfängst du arbeiten?!