Hallo,
es kommt darauf an, was in deinem Tierschutzvertrag steht. In den meisten Verträgen steht drin, dass man das Tier im gleichen Tierheim wieder abgeben muss.
Nicht verschenken o verkaufen steht deswegen drin, damit das Tier nicht zum Wanderpokal wird (ist nur ein Beispiel). So wird das Rumreichen eines Tieres, ganz einfach vermieden.
Damit ein Tierheim z. B. bei Tierquälerei o nicht artgerechter Haltung, eingreifen kann (damit meine ich rausholen), muss es auch mit dem Eigentum im Vertrag geregelt sein.
Wäre das Alles vertraglich nicht geregelt, könnte jeder machen was er will u das wird somit unterbunden, zum Schutz des Tieres.
Gibst du das Tier zurück, musst du das deswegen bezahlen, weil die Unterbringung, das Futter usw. auch für ein Tierheim nicht kostenlos ist.
LG