Antwort
Beim Unterhaltsvorschuss tritt der Unterhaltsberechtigte (UB) das Unterhaltsrecht temporär an das entsprechende Amt ab.
Das bedeutet, dass das Amt den Unterhaltsvorschuss an UB überweist, und der unterhaltsverpflichtete (UV) Elternteil an dieses Amt zahlen muss, andernfalls wird gepfändet.
Wenn UV zusätzliche Zahlungen an das Kind oder an UB leistet, ist das reines Privatvergnügen!