Frage
Die Ganzkörperwaschung(Ghusl) muss man vornehmen wenn:
1.Die rituelle Vollkörperreinigung des Dschanaba-Zustandes,d.h.wenn Mann oder Frau Geschlechtsverkehr hatten,oder eine Ejakulation hatten ,auch ohne Geschlechtsverkehr.
2.nach der Regelblutung (Menstruation)[haydh]
nach der Wochenbettblutung (Wochenfluss bzw. Nachgeburtunreinheit)[nifas]
nach der Blutung außerhalb der Regel [istihaza],
nach der Berührung eines Verstorbenen, der noch nicht rituell gereinigt wurde,
die rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen selbst,
aufgrund eines entsprechend verpflichtenden Gelübdes [nadhr] , Schwurs oder Ähnlichem.
Es ist Sunna(Empfohlen) zum Freitagsgebet und an dem Fastenbrechenfest am Ende des Fastenmonats Ramadhan und dem Opferfest.