Die Ganzkörperwaschung(Ghusl) muss man vornehmen wenn:

1.Die rituelle Vollkörperreinigung des Dschanaba-Zustandes,d.h.wenn Mann oder Frau Geschlechtsverkehr hatten,oder eine Ejakulation hatten ,auch ohne Geschlechtsverkehr.

2.nach der Regelblutung (Menstruation)[haydh]

  1. nach der Wochenbettblutung (Wochenfluss bzw. Nachgeburtunreinheit)[nifas]

  2. nach der Blutung außerhalb der Regel [istihaza],

  3. nach der Berührung eines Verstorbenen, der noch nicht rituell gereinigt wurde,

  4. die rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen selbst,

  5. aufgrund eines entsprechend verpflichtenden Gelübdes [nadhr] , Schwurs oder Ähnlichem.

Es ist Sunna(Empfohlen) zum Freitagsgebet und an dem Fastenbrechenfest am Ende des Fastenmonats Ramadhan und dem Opferfest.

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