Putzige Frage ...

Nachteile ... Du wirst, wenn Du Dich nach dem "Nutzen" der Kirchenmitgliedschaft fragst sicherlich später, wenn Du Steuern zahlst als Nachteil empfinden, dass Du Kirchensteuer wirst zahlen müssen. Das ist monatlich nicht all zu viel, auf's Jahr hochgerechnet kann es aber - je nachdem wieviel Du verdienst - schon ein beträchtliches Sümmchen sein.

Vorteile ... Wenn Du nicht an Gott glaubst und deswegen die Kirche nicht in Anspruch nimmst, dann wirst Du keinen Vorteil wahrnehmen. Ansonsten, ja, was kann man für "Vorteile" aus der Kirche ziehen? Du kannst am Gemeindeleben teilnehmen, verschiedenen Musikgruppen beitreten, auf Jugendfreizeiten entweder mitfahren (entweder als zu bespaßender oder als Teil des Bespaßungsteams, je nachdem wie alt Du bist), Dich ehrenamtlich beim Obdachlosen-Weihnachtsessen engagieren etc.

Man wird auch sicherlich als Nicht-Kirchenmitglied gern gesehener Aktiver sein. Aber vermutlich wird man es dann irgendwann auch gern sehen, wenn man sich zur Kirche bekennt.

Zum Beispiel in der Pflege gibt es einige große Arbeitgeber, die es gerne sehen, wenn man Kirchenmitglied ist (beispielsweise die Diakonie). Bei manchen Arbeitgebern mit kirchlichen Trägern ist es je nach Tätigkeit dann (verständlicher Weise) Einstellungsvoraussetzung.

Man hat dann natürlich recht intensiv mit vielen Gläubigen zu tun. Wenn man den christlichen Glauben vollkommen ablehnt, dann wird das sicherlich eher anstrengend und unattraktiv sein. Glaubt man, dann fühlt man sich in der Gemeinschaft sicherlich recht geborgen. Es kann aber auch sein, dass man gemeinsam die eigene Kirche kritisieren und ändern möchte - den Glaube und Kirche sind ja zwei verschiedene Paar Schuh'.

Dann kann man auch mit Diskussionen mit anderen über Glauben, Nicht-Glauben, Zweifel am Glauben führen. Das kann ganz unterhaltsam und lehrreich sein.

Zumindest, um dieses Gemeindeleben zu finanzieren und auch die gemeinnützigen Organisationen mitzufinanzieren, zahlen die Kirchenmitglieder ihre Kirchensteuer. Der Staat ist dabei bloß die Einzugsstelle. Abzocke würde ich es jetzt nicht nennen. Denn tatsächlich wird ja das Geld ausschließlich für die kirchliche Arbeit eingesetzt. Und selbst wenn man dem Gemeindeleben nichts abgewinnen kann (dort wird darüber auch das kirchliche Personal, PfarrerIn, KirchenmusikerIn etc. bezahlt), so wird man kaum den gemeinnützigen Diensten kirchliche Träger (Alten-/Krankenpflege, Obdachlosenhilfe, Sozialpädagogische Dienste etc.) die Existenzberechtigung absprechen können.

Der "Nutzen" ist - wie man sieht - eher gemeinnützig, also alle sollen was davon haben. Persönlich kann einem - wenn man dem Gemeindeleben etwas abgewinnen kann - das verschiedenes oben angedeutetes bringen, aber nichts konkret greifbar materielles.

So, nach dieser sehr Schilderung noch etwas persönliches: Ich selbst bin aus der Kirche ausgetreten, weil ich mit Glaubensgemeinden nicht gut kann, ohne den Glauben an sich abzulehnen, ihn aber auch nicht bei mir glühen lasse. Ich blieb noch relativ lange Mitglied, eben wegen der an sich unterstützenswerten gemeinnützigen Arbeit. Aber mittlerweile habe ich mich dazu entschlossen, andere, ebenso unterstützenswerte gemeinnützige Arbeit zu unterstützen und mich dafür von der Kirche ganz verabschiedet.

Wart's ab, wie es sich bei Dir entwickelt. Ich erlebe einige, die sehr lange sehr überzeugt atheistisch waren - und diesen Glauben genauso vehement verteidigten, einem orthodoxen, ja fundamentalistisch frommen absolut ebenbürtig - und später altersfromm wurden. Ihren Es-gibt-keinen-Gott-Fundamentalismus haben sie dann wieder ins Gegenteil verkehrt, um das gefühlte Loch zu füllen und fühlen sich jetzt erleuchtet und führen religiöse Debatten mit der sanften Glut eines zutiefst bekehrten ...

Naja, wie es sich bei Dir auch entwickelt - Du kannst heute aus und morgen wieder eintreten. Ist kein Problem. :-)

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Ich bin auf diese Frage gestoßen, weil mich gerade auch die Herkunft des Wortes interessiert hat. Leider gab es hier nicht nur keine Antwort zur engen Wortbedeutung und -herkunft, sondern die Antworten, die gegeben wurden, hatten nicht einmal einen besonderen Erkenntniswert.

Die Referendare gehen nicht in eine Firma, um danach Anwalt zu werden. Das Referendariat ist dennoch eine Ausbildungszeit. Aber für den höheren Dienst der BeamtInnen (die höchste Laufbahnstufe ... zumindest noch nach Bundesbeamtenrecht).

Für diejenigen, die also beispielsweise ein Jura- oder ein Lehrer-Studium abgeschlossen haben, stellt das Referendariat (2 Jahre) den praktischen Teil ihrer Ausbildung dar.

Man ist dann Beamte/r auf Widerruf, geht als LehrerIn an die Schule, als Jura-AbsolventIn durchläuft man verschiedene Stationen an Gerichten, in der Verwaltung und auch in Rechstanwaltskanzleien und muss nebenher noch Seminare besuchen. (Es gibt dabei Pflicht- und Wahlstationen.)

Nachdem man diesen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat (an dessen Ende steht dann das 2. Staatsexamen), kann man verbeamtet werden. -> Die angehenden LehrerInnen werden es sehr häufig nicht mehr, sondern werden nur noch als normale ArbeitnehmerInnen angestellt. Und will ein/e JuristIn RichterIn werden, wird er/sie kein/e BeamtIn (er/sie gehört ja zur Judikative und nicht zur Exekutive), aber die Regeln ähneln sich sehr.

Das Referendariat hat also nichts damit zu tun, in irgendwelchen Unternehmen eine praktische Ausbildung nach dem Studium zu erhalten. Sondern es ist der Vorbereitungsdienst auf den Staatsdienst der dazu gehört, um verbeamtet werden zu können.

Mich interessierte nur deswegen noch die genaue Bedeutung des Wortes, weil die Vorbereitungsdienst Leistenden der übrigen Laufbahngruppen nach § 11 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) "Anwärter" heißen, die des höheren Dienstes aber "Referendare". Beides ist der Vorbereitungsdienst, die Ausbildungszeit. Aber für die letzteren wird das noblere Fremdwort verwendet. Mich interessiert, ob die genaue Bedeutung von "Referendar" nun Anwärter ist, oder Auszubildender, oder ähnliches.

Das ließe mich dann schmunzeln. Gleiche Bedeutung, bloß ein für manchen hübscheres Wort.

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