Anerkennung des Spanischunterrichts an der Claudia-Agrippina-Privatschule im Zusammenhang mit einem Sprachzertifikat („Certificado A2“) als zweite Fremdsprache :

Die Claudia-Agrippina-Privatschule ist eine Ergänzungsschule. An einer Ergänzungsschule, wie der Claudia-Agrippina-Privatschule, können schulpflichtige Schülerinnen und Schüler die gesetzlich vorgeschriebene Vollzeitschulpflicht erfüllen. Ergänzungsschulen bereiten Schülerinnen und Schüler auf Nichtschülerprüfungen, so genannte Externenprüfungen, vor staatlichen Prüfungskommissionen der zuständigen Bezirksregierung vor. Den zugänglichen Informationen über die Claudia-Agrippina-Privatschule ist zu entnehmen, dass die Schülerinnen und Schüler im Laufe des zehnten Schuljahres auf die Externenprüfungen des Mittleren Schulabschlusses vorbereitet werden.

Im Rahmen der Externenprüfung wird Spanisch, als 2. Fremdsprache, NICHT geprüft. Das (als Option) zu erwerbende Zertifikat im Rahmen einer sog.“Telc-Prüfung“ (Certificado A2) ist in jedem Fall nicht hinreichend, um als abgeschlossene 2. Fremdsprache gewertet zu werden.

Entsprechend muss Ihr Kind ( wenn es Abitur an einer anderen Schule machen soll), bei generell bestehenden Voraussetzungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, ab der Einführungsphase bis Ende Q2 eine neueinsetzende Fremdsprache belegen.

In der Regel sind dann die 4 Jahre Spanisch-Unterricht ( Klasse 6-9) – auf Kosten möglicher anderer, wichtiger Inhalte - völlig umsonst gewesen.

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Man sollte sich genau anschauen, ob z.B. die Qualifikation der einzelnen Lehrer tatsächlich transparent gemacht wird. Es reicht nicht aus, mit der Information abgespeist zu werden " liegt dem Regierungspräsidium vor". Man sollte sich sehr genau die Schulfächer anschauen; sind diese auch mit anderen Schulen unproblematisch kompatibel !? So ist dies z.B. fast unmöglich mit dem Fach "Spanisch"; der jederzeitige Übertritt in eine andere Schule ( Realschule oder Gymnasium) wird erschwert bzw. unmöglich. Dies ist für die Privatschule durchaus vorteilhaft; verbleiben die zahlenden Schüler (Eltern) doch an der Schule, weil sie keine Alternative finden !! Im Schulvertrag sollten Sie sich ein Kündigungsrecht grundsätzlich NACH dem Ende des Schuljahres einräumen lassen; ansonsten zahlen Sie noch über Monate, selbst wenn Sie sich entschliessen sollten, Ihr Kind nach einem Schuljahr von der Schule zu nehmen. Schulverträge sind häufig sehr einseitig auf die Interessen der privaten Schulträger zugeschnitten. Überlegen Sie, ob Sie sich knebeln lassen wollen. Privatschulen sind profit center. Das Wohl der Schüler kommt häufig nach dem Wohl der Schule !! Vorsicht !!

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