Frage
Hi erstmal.
Also das kommt auf die JVA an.
Aus eigener Erfahrung kann ich leider sagen, daß es z.B. in der JVA Oldenburg Räumlichkeiten gibt, die für Langzeitbesuche gedacht sind, wo man dann ungestört ist!
Ein solcher Langzeitbesuch muss allerdings in einem VG51 vom Inhaftierten beantragt werden.
Bevor ein Solcher genehmigt wird, werden Gespräche vom JVA-Psychologen mit der Person geführt, die den Inhaftierten "Langzeit-besuchen" möchte.
Die Grundvorraussetzung ist allerdings, das der Häftling in Strafhaft sitzt. Bei Untersuchungshäftlingen besteht keine Chance! Einen Anspruch hat auch keiner....
Es liegt also alles in der Hand des JVA-Beamten!.... ( und die Beamten die ich hatte, waren ganz schön bescheiden...)