FĂŒr mich nicht. Liebe ist das grösste GefĂŒhl, was ein Mensch empfinden kann.
yep.aber richtig.sonst kann die dĂŒse nicht richtig farbe ziehen
was möchtest du denn vom hohlraum essen ?? ^^ das innere ?? ;-))
mĂ€nner mĂŒssen sich nicht nachschminken
Da die HDTV-Norm eine Zusammenfassung von Bildauflösungen und Bildwiederholraten ist, gibt es zur Unterscheidung eine Grundnomenklatur, um diese zu benennen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Zeilenzahl + Bildaufbauverfahren + Bildwiederholrate
Bei der Zeilenzahl wird die vertikale Bildauflösung angegeben, beim Verfahren des Bildaufbaus wird Vollbild- (progressive) oder Zeilensprungverfahren (interlaced) abgekĂŒrzt mit âpâ oder âiâ. Bei der Angabe der Bildwiederholrate gibt es zwei verschiedene Konventionen: Oft wird die Anzahl der Bilder pro Sekunde ohne Unterscheidung zwischen Halb- und Vollbildern angegeben, die Nomenklatur[15] der European Broadcasting Union (EBU), die zusĂ€tzlich einen SchrĂ€gstrich verwendet, sieht hingegen die Angabe der effektiven Vollbilder pro Sekunde vor (z. B. 720p/50, 1080i/25). Im Zweifelsfall reicht hier aber das Wissen, dass bei Zeilensprung-Verfahren die Halbbildfrequenz zwischen 50 und 60 Hz und die Vollbildfrequenz zwischen 25 und 30 Hz liegt, aus.
Beispiele:
- 1080i60 = 1080p/30 = 1920 Ă 1080 Bildpunkte im Zeilensprungverfahren und 30 Vollbilder oder 60 Halbbilder pro Sekunde
- 1080p24 = 1080p/24 = 1920 Ă 1080 Bildpunkte im Vollbildverfahren und 24 (Voll-)Bildern pro Sekunde
- 720p50 = 720p/50 = 1280 Ă 720 Bildpunkte im Vollbildverfahren und 50 (Voll-)Bildern pro Sekunde
- 1152i50 = 1152i/25 = 2048 Ă 1152 Bildpunkte im Zeilensprungverfahren und 50 Halbbildern pro Sekunde (alte HD-MAC-Norm)
http://de.wikipedia.org/wiki/HighDefinitionTelevision
nein.nur vor der prĂŒfung solltest du den schein in der tasche haben,weil du den zur anmeldung brauchst.