Es scheint mir, dass eigentlich keiner wirklich genau weiß, was in dem Fall rechtlich stimmt.
Möchte nur keine Probleme bekommen.

Aber trotzdem danke für all die Rückmeldungen.

Was ich allerdings genau weiß ist, daß die Eigentumsurkunde nicht zwingend den Eigentum des Pferdes nachweist.

Zitat: Wer im Besitz der Eigentumsurkunde ist, ist entgegen landläufiger Meinung nicht automatisch auch Eigentümer des Pferdes. Ist das Eigentum an einem Pferd streitig, gilt die Vermutung, dass der Besitzer des Tieres auch dessen Eigentümer ist (§ 1006 BGB). Wird das Eigentum an einem Pferd nachgewiesen, steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Herausgabe der Eigentumsurkunde zu (§§ 985, 952 BGB).

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