Um mal hier einiges klar zu stellen:

  1. Ein Roller/Mofa mit 50ccm auf 25 km/h gedrosselt, darf nicht schneller fahren als maximal 10% über den genannten 25 km/h also 27,5 km/h.

  2. Sollte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle feststellen, dass der Roller mehr als 27,5 km/h fährt, steht den Beamten ein weiterer Ermessensspielraum zu, ob dies zur Anzeige gebracht wird oder nicht. Dieser Spielraum endet aber zwingend bei über 30 km/h. Die Beamten müssen dann eine Anzeige erstatten, sofern der Fahrzeugführer keinen Führerschein für einen ungedrosselten 50ccm oder höher besitzt. Dies gilt als fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 I StVG.

  3. Im Normalfall bei erstmaligem Verstoß ohne anderweitige strafrechtliche Auffälligkeiten, wird ein solcher Verstoß nach den §§ 153ff StPO eingestellt mit kleiner Geldstrafe oder auch nur mir einer Verwarnung. Fährt der Roller jedoch über 45 km/h und wurde durch technische Änderungen auf dieses Niveau gebracht, kommt es meist zu einer Gerichtsverhandlung, welche dann oftmals nach § 153a StPO eingestellt wird, mit der Auflage den Roller auf 25 km/h zu drosseln und eventuell kleine Geldstrafe. Die weitläufige Meinung dass damit der Führerschein erst 2 Jahre später gemacht werden kann ist falsch, dies hängt im Ermessen der Führerscheinstelle, welche wiederum bei so kleinen Verstößen nicht direkt entsprechende Maßnahmen ergreift, vor allem nicht bei Jugendlichen.

  4. Wenn jedoch der Täter mehrfach auffällig geworden ist, kann dies unter Umständen sehr wohl mit hohen Geldstrafen oder auch Gefängnisstrafen geahndet werden, teilweise auch ohne Bewährung, sowie mit Führerscheinsperre nach §§ 69, 69a StGB.

  5. Viele denken, dass das tunen von Rollern ein Kavaliersdelikt ist. Ist es aber nicht. Wer den Roller entdrosselt ohne dafür einen Führerschein zu besitzen macht sich strafbar. Wer seinen Roller durch technische Veränderungen, welche nicht vom TÜV abgenommen worden sind, tuned, so dass dieser schneller fährt macht sich auch dann strafbar, wenn er einen solchen Führerschein besitzt, weil der Versicherungsschutz dann nicht mehr besteht. Dieser erlischt automatisch mit der Betriebserlaubnis des Rollers/Fahrzeuges. Ganz davon abgesehen sollte sich jeder gut überlegen ob es ihm das Wert ist, wenn ein Unfall passiert und anschließend tausende von Euro zu zahlen sind nur weil man ein bissel schneller fahren will.

Grüße

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